
Liebe Schüler und Schülerinnen,
liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Mensch die niederschmetternde Diagnose Blutkrebs, weltweit alle 27 Sekunden.
Blutkrebs ist nach wie vor die häufigste Form von Krebs bei Kindern. Viele Patientinnen und Patienten können diesen Krebs nicht überleben. Aber es gibt Hoffnung, denn je schneller ein passender Stammzellspender/eine passende Stammzellenspenderin gefunden wird, desto größer sind die Überlebenschancen.
Im letzten Schuljahr konnten wir 92 neue potenzielle Spenderinnen und Spender gewinnen!!
Deshalb findet auch in diesem Schuljahr am BSZ für Wirtschaft 1 auf der Lutherstraße und am BSZ für Wirtschaft 2 an der Kanzlerstraße in Chemnitz unser DKMS‐Projekt statt. DKMS steht für die „Deutsche Knochenmarkspenderdatei“. Termin für dieses Projekt ist der 08.12.‐19.12.2025. Hier eignen sich sich Wissen an, um eine gute Entscheidung für die Unterstützung der DKMS treffen zu können, beispielsweise durch Mund zu Mund Propaganda, finanzielle Spenden oder durch eine Registrierung als Spender oder Spenderin. Die Registrierung, aber auch jede finanzielle Unterstützung der DKMS ist dringend erforderlich.
Wir freuen uns erneut auf ein tolles Projekt!
Martina Reinicke und Claudia Roscher
In der Schulart Berufsschule wird die für die Praxis nötige Theorie vermittelt. Darüber hinaus werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Ethik, Sport und Gemeinschaftskunde unterrichtet. So erreichst du in der Regel nach 3 Ausbildungsjahren das Ziel der Ausbildung. Das Profil unserer Berufsschule ist Wirtschaft und Verwaltung.
Du bist in der 10. Klasse und willst vielleicht studieren? Mit dem Abschluss der Fachoberschule kannst du an jeder Fachhochschule oder einer Studienakademie studieren. Die Dauer beträgt 2 Jahre oder 1 Jahr (für Schüler mit einschlägigen Vorkenntnissen).
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.



